Unbefristeter Aufenthaltstitel: Dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland
Menschen aus dem Ausland, die dauerhaft in Deutschland leben möchten, können einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Der unbefristete Aufenthaltstitel berechtigt zu einem Daueraufenthalt und ist mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Mit einer Niederlassungserlaubnis ist die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich. Wer über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt, kann mehrere Vorteile genießen.

Bild: Bleiberecht in Deutschland * pexels.com
Unbefristeter Aufenthaltstitel – Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland
Wer aus dem Ausland nach Deutschland kommt, um hier zu leben, benötigt eine Erlaubnis und muss dafür einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die Aufenthaltstitel sind zumeist befristet, können jedoch auf Antrag verlängert werden.
Um unbegrenzt in Deutschland zu leben und den Aufenthaltstitel nicht immer wieder zu verlängern, kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel beantragt werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der unbefristete Aufenthaltstitel gewährt ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland und muss nicht verlängert werden.
Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwei unbefristete Aufenthaltstitel: Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU und die Niederlassungserlaubnis.
Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU berechtigt zum unbefristeten Aufenthalt innerhalb der gesamten EU. Eine Weiterreise in andere Staaten der EU und des Schengen-Raumes ist problemlos möglich. Wer über eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU verfügt, kann seinen Urlaub in den entsprechenden Ländern verbringen oder dort seine Angehörigen besuchen.
Vorteile eines unbefristeten Aufenthaltstitels
Wer über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt, genießt mehrere Vorteile:
• garantierte Erlaubnis, auf Dauer in Deutschland zu leben, und damit verbundene Planungssicherheit
• keine Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis erforderlich
• Aufenthalt ohne Zweckgebundenheit
• vereinfachter Familiennachzug
• uneingeschränkte Arbeitserlaubnis und Möglichkeit der freien Berufswahl
• Berechtigung, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen
• Bewegungsfreiheit in der gesamten Bundesrepublik
• freie Ein- und Ausreise
Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel
Wer nach Deutschland kommt, um hier zu leben, muss in der Regel einen befristeten Aufenthaltstitel bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde beantragen, der nach einer bestimmten Zeit verlängert werden kann. Ein unbefristeter Aufenthaltstitel wird erst gewährt, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt von der Rechtsgrundlage des Aufenthaltsstatus ab.
Die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel sind in Paragraf 9 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt:
• eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland muss seit mindestens fünf Jahren vorliegen
• der Antragsteller muss in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe zu sichern
• der Antragsteller muss mindestens 60 Monate lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben; bei Ehepaaren muss nur einer der beiden Partner die Beiträge geleistet haben
• Deutschkenntnisse auf B1-Level müssen vorhanden sein
• die Teilnahme an einem Integrationskurs sollte nachgewiesen werden, damit der Antragsteller über Grundkenntnisse in der deutschen Gesellschaft verfügt
• der Antragsteller hat ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familie
• der Antragsteller oder dessen Ehepartner müssen über eine Arbeitserlaubnis verfügen
• der Antragsteller muss straffrei sein
Unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen
Liegen alle Voraussetzungen vor, kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Antragsteller müssen zuvor einen Termin vereinbaren und ein Antragsformular ausfüllen, das von vielen Behörden auch online angeboten wird.
Für den Antrag auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel sind zumeist verschiedene Unterlagen erforderlich:
• gültiger Reisepass oder Passersatz
• biometrisches Passfoto
• Nachweis über die bisherige Aufenthaltsdauer in Deutschland
• Mietvertrag oder Eigentumsnachweis als Wohnungsnachweis
• Arbeitserlaubnis oder Berufsausübungsgenehmigung
• Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheinigungen als Einkommensnachweis
• Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
• Sprachzertifikat B1 als Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse
• Teilnahmebescheinigung an einem Integrationskurs
Tipp: Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können weitere Unterlagen wie Schwerbehindertenausweis, Steuerbescheid oder Rentenbescheid erforderlich sein. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten sich Antragsteller bei der Ausländerbehörde rechtzeitig informieren, welche Unterlagen benötigt werden.
Was ist eine Niederlassungserlaubnis?
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der bestimmte Voraussetzungen erfordert. Die Niederlassungserlaubnis bietet Erleichterungen für bestimmte Personengruppen wie Fachkräfte und Selbstständige. Eine Niederlassungserlaubnis ist grundsätzlich immer unbefristet. Das Aufenthaltsgesetz regelt in Paragraf 18, welche Personengruppen eine Niederlassungserlaubnis beantragen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Die Niederlassungserlaubnis kann von folgenden Personengruppen beantragt werden:
• Inhaber einer Blauen Karte, die seit mindestens 27 Monaten einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
• Fachkräfte, die seit drei Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen und seit mindestens 36 Monaten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten
• Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft besitzen und seit mindestens 24 Monaten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
• hochqualifizierte Fachkräfte, die eine akademische Ausbildung nachweisen, ohne vorherigen Mindestaufenthalt in Deutschland
• Selbstständige, die über eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit verfügen und ihre Selbstständigkeit seit mindestens drei Jahren betreiben
• Ehegatten von Fachkräften, die seit mindestens drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, über eine Arbeitserlaubnis verfügen und mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten
Eine Niederlassungserlaubnis kann schneller gewährt werden als ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Die übrigen Voraussetzungen können sich abhängig von der Art der Niederlassungserlaubnis geringfügig unterscheiden. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse können noch höher sein als bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel.
Kosten für den unbefristeten Aufenthaltstitel
Für den unbefristeten Aufenthaltstitel fallen Gebühren an, die bei der Antragsstellung zu bezahlen sind. Wird der Antrag abgelehnt, erfolgt keine Erstattung der Gebühren. Je nach Ausländerbehörde können sich die Gebühren unterscheiden, doch sind sie nicht höher als 150 Euro.