Erlaubte Geschwindigkeit in der Schweiz: Diese Tempolimits gelten
Die Schweiz ist ein beliebtes Reiseland der Deutschen. Neben den beeindruckenden Landschaften sorgen auch die relativ kurzen Anreisewege für einen boomenden grenzüberschreitenden Autotourismus. Wer mit dem eigenen Fahrzeug in der Schweiz unterwegs ist, sollte sich mit den geltenden Tempolimits auskennen, um keine Bußgelder und weitere schwerwiegende Sanktionen zu riskieren.

Bild: Urlaubs-Reiseland Schweiz * www.pexels.com
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in der Schweiz wo?
Auch in der Schweiz herrschen strikte Tempolimits. Urlauber aus Deutschland sollten darüber Bescheid wissen und die Unterschiede zu den heimischen Vorgaben kennen.
Wenn nicht anders ausgeschildert, müssen sich Autofahrer in der Schweiz an folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen halten:
• Innerorts = 50 km/h
• Außerorts = 80 km/h
• Autobahn = 120 km/h
• Schnellstraße = 100 km/h
Die gleichen Vorgaben besitzen für Motorradfahrer Gültigkeit. Auch Wohnmobilfahrer mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen müssen diese Geschwindigkeiten einhalten. Für Anhängerfahrer und die Lenker von schweren Wohnmobilen gelten diese Regelungen nicht und es sind niedrigere Werte zu beachten.
Ist die erlaubte Geschwindigkeit in der Schweiz vom Fahrzeug abhängig?
Die Höchstgeschwindigkeiten für die Schweiz können in Artikel 4a der Verkehrsregelverordnung (VRV) nachgelesen werden. Fahrzeuge dürfen demnach auf Landstraßen nicht schneller als 80 km/h unterwegs sein. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auch für LKWs. Wer einen gewerblichen Traktor lenkt, muss den Fuß vom Gas nehmen und darf maximal 60 km/h schnell fahren.
Das Tempolimit auf Autobahnen (120 km/h) und auf Schnellstraßen (100 km/h) gilt nicht für LKWs und Sattelzüge. Diese dürfen auch hier nicht schneller als 80 km/h fahren. Einen Gang zurückschalten müssen auch die Fahrer schwerer Wohnmobile (über 3,5 t). Die Geschwindigkeit auf Autobahnen darf 100 km/h nicht überschreiten. Gleiches gilt für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, die mit einem Anhänger unterwegs sind.
Eine spezielle Geschwindigkeitsregelung für Wohnwagen sieht die Schweiz nicht vor. Es gelten die auch in Deutschland üblichen Regelungen: Wohnwagen fallen unter die Vorgaben für Anhänger. In der Praxis gelten verschiedene Vorschriften. Auf Landstraßen müssen Fahrzeuge mit Gespann 80 km/h fahren. In der Regel gilt diese Vorgabe auch auf Autobahnen.
Wichtig: Wenn Fahrzeug und Anhänger für Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h zugelassen sind, darf das Tempo auf Autobahnen in der Schweiz gefahren werden. Die Tempozulassung muss in den Papieren vermerkt sein.
Welche Bußgelder drohen, bei Missachtung der Geschwindigkeit in der Schweiz?
Wer die Regelungen in der Schweiz nicht kennt, macht schneller Bekanntschaft mit dem Gesetz, als ihm lieb ist. Wird die geltende Höchstgeschwindigkeit überschritten, ist mit folgenden Bußgeldern zu rechnen:
Überschreitung um ein bis fünf km/h
- Innerorts: 40 Franken
- Außerorts: 40 Franken
- Autobahn: 20 Franken
Überschreitung um sechs bis zehn km/h
- Innerorts: 120 Franken
- Außerorts: 100 Franken
- Autobahn: 60 Franken
Überschreitung um elf bis 15 km/h
- Innerorts: 250 Franken
- Außerorts: 160 Franken
- Autobahn: 120 Franken
Überschreitung um 16 bis 20 km/h
- Innerorts: Anzeige
- Außerorts: 240 Franken
- Autobahn: 180 Franken
Überschreitung um 21 bis 25 km/h
- Innerorts: Anzeige
- Außerorts: Anzeige
- Autobahn: 260 Franken
Wer mehr als 25 km/h zu schnell fährt, bekommt in jedem Fall eine Anzeige. Die gemessenen Werte sind um einen Sicherheitsabzug zu minimieren. Die Höhe des Kulanzwertes ist von der Geschwindigkeit und von der Messungsart abhängig. Kam es zu einer Anzeige, müssen in der Regel mindestens 400 Franken Strafe bezahlt werden. Gebühren und Verfahrenskosten sind nicht inbegriffen.
Wann droht in der Schweiz der Entzug des Führerscheins?
Wer in der Schweiz deutlich zu schnell unterwegs ist, bekommt eine Anzeige und muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Bei folgenden Delikten droht der Führerscheinentzug:
• Innerorts
Überschreitung um 16 bis 20 km/h: Verwarnung
Überschreitung um 21 bis 24 km/h: 1 Monat Fahrverbot
Überschreitung um 25 und mehr km/h: 3 Monate Fahrverbot
• Außerorts
Überschreitung um 21 bis 25 km/h: Verwarnung
Überschreitung um 26 bis 29 km/h: 1 Monat Fahrverbot
Überschreitung um 30 und mehr km/h: 3 Monate Fahrverbot
• Autobahn
Überschreitung um 26 bis 30 km/h: Verwarnung
Überschreitung um 31 bis 34 km/h: 1 Monat Fahrverbot
Überschreitung um 35 und mehr km/h: 3 Monate Fahrverbot
Werden Verwarnungen innerhalb von zwei Jahren mehrfach ausgesprochen, muss der Führerschein abgegeben werden. Wer wiederholt zu schnell gefahren ist, kann seine Fahrerlaubnis deutlich länger verlieren, als vorab genannt. Sind Autofahrer in der Schweiz gefährlich schnell unterwegs, ist die Polizei berechtigt, ihnen die Papiere vor Ort abzunehmen. Die Fahreignung im Nachhinein wird anhand eines verkehrspsychologischen Tests bestimmt.
Wer gilt in der Schweiz als Raser?
Raser nehmen in Kauf, dass andere Menschen durch das eigene Fehlverhalten verletzt oder getötet werden.
Als Raser gelten Fahrzeugführer, die:
• Innerorts mindestens 40 km/h zu schnell fahren.
• Außerorts mindestens 60 km/h zu schnell fahren.
• Auf Autobahnen mindestens 80 km/h zu schnell fahren.
Raser werden in der Schweiz mit hohen Geldstrafen belangt. Weiterhin droht eine Freiheitsstrafe von ein bis vier Jahren. Der Führerschein ist für mindestens zwei Jahre abzugeben. Ohne positives verkehrspsychologisches Gutachten bekommen Raser ihre Fahrerlaubnis nicht zurück. Weiterhin besteht die Berechtigung, das Auto des Rasers einzuziehen, zu verkaufen oder zu verschrotten.
Quellen:
https://lawbrary.ch/law/art/VRV-v2023.07-de-art-4a/