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Sportwetten verloren und Geld zurück

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist und der deutschlandweit gilt, wurden neue Regeln für das Glücksspiel und für Sportwetten geschaffen. Sportwetten sind legal, wenn sie bei einem Anbieter platziert werden, der über eine Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verfügt. Für viele, die sich für Sport interessieren, sind Sportwetten zu einem beliebten Hobby geworden, da sie die Chance bieten, etwas zu gewinnen.



Bild: Sortwetten sind ein beliebtes Hobby geworden * pexels.com


Wer mit Sportwetten erfolgreich sein möchte, sollte sich mit den Regeln und den Sportlern auskennen und die richtige Strategie anwenden. Dennoch sind Erfolge nicht immer garantiert. Bei einem Verlust den Wetteinsatz zurückbekommen, das wäre für viele Wettfreunde ein Traum. Das ist tatsächlich möglich, allerdings sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Weiterhin kommt es darauf an, wann die Wetten abgeschlossen wurden.

Wann Sportwetten in Deutschland erlaubt sind

Seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2021 sind Sportwetten in Deutschland erlaubt. Es kommt jedoch auf den richtigen Wettanbieter an. Sportwetten sind in Deutschland nur bei Wettanbietern erlaubt, die über eine Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verfügen. Diese Wettanbieter müssen strenge Auflagen einhalten und unterliegen strengen Kontrollen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

 

• Informationen über die Spielsucht und Möglichkeiten zur Spielsuchtprävention
• Mindestalter der Kunden von 18 Jahren, das durch eine Legitimation geprüft wird
• anbieterübergreifende Einzahlungslimits pro Kunde von 1.000 Euro im Monat und Überwachung der Einhaltung durch eine zentrale Limitdatei
• Schutz vor Manipulationen
• Betrieb eines technischen Systems, das alle erforderlichen Daten der Kunden erfasst und eine Weitergabe an die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglicht
• Möglichkeit der Selbstsperre von Spielern, die glücksspielgefährdet sind

 

Werden Manipulationen oder Verstöße gegen die Regeln festgestellt, können Wettkunden gesperrt und vom Wetten ausgeschlossen werden. Es ist nicht möglich, bei mehreren Wettanbietern monatlich hohe Einzahlungen zu leisten. Wettet ein Kunde bei mehreren Anbietern, kann er bei allen diesen Anbietern monatlich maximal nicht mehr als 1.000 Euro einzahlen. Ist dieses Budget ausgeschöpft, kann er bis zum Ende des Monats nicht mehr wetten.

 

Die Wettkunden sind bei Wettanbietern mit GGL-Lizenz geschützt. Bei diesen Wettanbietern ist es grundsätzlich nicht möglich, den Wetteinsatz zurückzufordern, wenn eine Wette verloren wurde. Das würde der Spielsucht Türen und Tore öffnen. Kunden könnten beliebig viele Wetten abschließen und hohe Einsätze leisten, um sie dann erstattet zu bekommen, wenn sie einen Wettverlust erleiden. So einfach ist das nicht, denn es gilt, Kunden vor den Gefahren einer Spielsucht zu schützen.

Wann Geld für verlorene Sportwetten zurückgefordert werden kann

Es ist möglich, Geld für verlorene Sportwetten zurückzufordern, allerdings ist das mit Aufwand und mit Kosten verbunden. Geld für verlorene Sportwetten kann bis zu zehn Jahren rückwirkend zurückgefordert werden. Das ist möglich, wenn die Wetten im Zeitraum zwischen 2012 und 2020 abgeschlossen und verloren wurden, da die Wettanbieter dann noch nicht über eine Lizenz der GGL verfügten. Zusätzlich müssen die Wettanbieter und die Verluste nachgewiesen werden. Solche Nachweise können über das Kundenportal des jeweiligen Wettanbieters hochgeladen werden.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) und viele Oberlandesgerichte (OLG) haben entschieden, dass Wettkunden das Geld für verlorene Wetten aus der Zeit von 2012 bis 2020 zurückfordern können. Viele Wettkunden haben bereits geklagt und waren erfolgreich. Der Grund besteht darin, dass Sportwetten, die in dieser Zeit abgeschlossen wurden, als illegal galten. Die Wettanbieter verfügten zwar häufig über eine Lizenz aus einem EU-Land, doch eine solche Lizenz reicht für legale Sportwetten in Deutschland nicht aus.

 

Eine finale Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) steht noch aus. Die Verfahrensdauer könnte sich daher verlängern. Dennoch ist es sinnvoll, schon jetzt einen Anwalt zu kontaktieren, der sich mit dem Glücksspielrecht auskennt. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Ansprüche verjähren oder sich die Anbieter den Rückforderungen entziehen.

Verluste von Sportwetten zurückholen – die Vorgehensweise

Nur über einen Anwalt ist es möglich, Geld für verlorene Sportwetten zurückzufordern. Da der Anwalt bezahlt werden muss, sollten Wettfreunde abwägen, ob die Verluste so hoch sind, dass sie einen Anwalt rechtfertigen. Es gibt auch einige Portale im Internet, die ihre Dienste anbieten, wenn Wettkunden Verluste erlitten haben. Auch hier kommt es auf eine Mindesthöhe der Verluste an. Die Verluste müssen mindestens bei 500 Euro liegen.

 

In jedem Fall wird ein Nachweis über die Wettanbieter und die Höhe der Verluste benötigt. Er kann nicht von allen Wettanbietern vorgelegt werden, da diese Anbieter möglicherweise nicht mehr existieren. Beim jeweiligen Wettanbieter selbst ist es nicht möglich, die Verluste zurückzufordern. Der Anwalt kontaktiert jedoch die Anbieter und fordert für seinen Mandanten das Geld zurück. Zumeist kommt es zu einer Klage vor Gericht, da die Anbieter nicht bereit sind, die Verluste zurückzuzahlen. Bei der Klage handelt es sich um ein Zivilverfahren und nicht um einen Strafprozess. 

Einige Anwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an und können einschätzen, ob Wettkunden eine Chance haben. Solche Anwälte können auch online oder telefonisch kontaktiert werden. Die Anwälte arbeiten häufig mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der die Kosten des Verfahrens trägt, aber einen bestimmten Prozentsatz der Rückerstattung erhält. Dieser Prozentsatz kann ziemlich hoch sein.

 

 

 


 

Achtung Hinweis!
Onlinecasinos, Glückspiel mit Geld, sind erst für Spieler/Spielerinnen erlaubt, die mindestens 18 Jahre alt sind. Glücksspiel kann in Spielsucht enden. Weitere Infos und Hilfe finden Sie unter BZgA.


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