Sozialticket: Günstig mit den Öffis unterwegs
Mobilität ist auch für sozial bedürftige Menschen sehr wichtig. Reguläre Fahrtickets, welche für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich sind, liegen oftmals jedoch außerhalb des vorhandenen Budgets. Eine Lösung für dieses Problem nennt sich Sozialticket. Mit diesem ist der Erhalt eines günstigeren Fahrscheins zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel möglich. Doch was genau beinhaltet das sogenannte Sozialticket? Wie erhält man es und können auch Kinder einfach kostenfrei mitfahren?

Bild: Sozialticket – öffentliche Verkehrsmittel * pexels.com
Was ist ein "Sozialticket"?
Bei dem sogenannten Sozialticket handelt es sich um einen ermäßigten Einzel- oder Zeitfahrausweis, der ausschließlich an sozial bedürftige Menschen ausgestellt wird. Hiermit sind vor allem jene gemeint, die Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen. Dank ihm wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die genannten Personengruppen erleichtert. Sie zahlen zwar nach wie vor einen gewissen Betrag, dieser ist jedoch begrenzt.
Als Ausgleich erhalten überregionale Verkehrsunternehmen einen Zuschuss, der sowohl von den Bundesländern, Landkreisen oder Städten gezahlt wird.
Um ein Sozialticket zu erhalten, ist seine Beantragung innerhalb der nächstgrößeren Stadt erforderlich. Zwar gibt es inzwischen schon einige Landkreise, in denen das Sozialticket beantragt werden kann, es ist trotzdem noch nicht allzu verbreitet.
Wichtig: Nicht in jeder größeren Stadt sind Sozialtickets erhältlich. So entschied sich aufgrund der finanziellen Mehrbelastung Chemnitz im Jahr 2008 gegen die Einführung des Sozialtickets. Ähnlich sieht es bei Halle an der Saale aus.
Von folgenden Städten ist es bekannt, dass diese ein Sozialticket anbieten:
• Berlin
• Bonn
• Dresden
• Hamburg
• Hannover
• Konstanz
• Köln
• Leverkusen
• München
• Stuttgart
Daneben gibt es noch weitere, diese Liste ist lediglich eine kleine Auswahl. In manchen Städten wird statt des Sozialtickets das sogenannte Bürgerticket angeboten. Dieses beinhaltet zwar nicht die günstigere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, kann jedoch dazu genutzt werden, um öffentliche Einrichtungen wie Museen oder das Theater zu besuchen.
Was kostet ein Sozialticket?
Wie hoch die Kosten für ein Sozialticket ausfallen, hängt von der jeweiligen Stadt ab, in dem es beantragt wird.
Hier folgt daher eine kleine beispielhafte Liste:
Stadt |
Kosten/Monat
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Geltungsbereich
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Berlin (Berlin-Ticket S)
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27,50 Euro
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Essen/Bochum/Wuppertal (meinTicket)
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36,22 Euro
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-
jeweilige Stadt
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lässt sich mittels Zusatzticket des VRR erweitern
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Düsseldorf
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47,60 Euro
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-
gilt in Düsseldorf und im Kreis Mettmann
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München (IsarCard S)
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31,10 Euro
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Innenraum München
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gilt nicht von Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr
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Hochsauerlandkreis
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39,00 Euro
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-
Nahverkehr in ganz Deutschland
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Gut zu wissen: Die Tickets sind grundsätzlich personengebunden und können nicht an andere Personen übertragen werden.
Wer ist zum Erhalt eines Sozialtickets berechtigt?
Um ein Sozialticket zu erhalten, verlangt jede Stadt die Vorlage bestimmter Unterlagen. Berechtigt zum Erhalt des Sozialtickets sind vor allem die Empfänger diverser Sozialleistungen:
• Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
• Sozialhilfe
• Bürgergeld
• Leistungen für Asylbewerber
• Empfänger von Wohngeld
Manche Städte und Landkreise knüpfen den Erhalt des Sozialtickets an weitere Voraussetzungen. In Berlin wird beispielsweise zusätzlich ein sogenannter Berechtigungsnachweis gefordert. In Berlin nannte man ihn ehemals "berlinpass", in München wird er heute noch als "münchenpass" bezeichnet. Diesen erhalten Empfänger normalerweise von ihrer jeweiligen Leistungsstelle und müssen ihn nicht gesondert beantragen.
Für den Antrag ist außerdem ein aktuelles Passfoto erforderlich, sowie der gültige Personalausweis oder Reisepass.
Wichtig: In vielen Landkreisen oder Städten ist die alleinige Vorlage eines Leistungsnachweises des Jobcenters nicht ausreichend. Um sämtliche Unterlagen beisammen zu haben, ist es daher empfehlenswert, sich zuvor eingehend darüber zu informieren, welche Unterlagen das jeweilige Bürgeramt benötigt.
Können Kinder beim Sozialticket mitfahren?
Selbstverständlich kommt die Frage auf, ob die Besitzer eines Sozialtickets jemanden kostenlos mitnehmen können. Fakt ist, dass dies von jeder Stadt anders gehandhabt wird.
So ist es beispielsweise innerhalb des VRR-Bereichs (Essen, Bochum oder Wuppertal) ohne weiteres erlaubt, bis zu drei Kinder mitzunehmen. Allerdings nur von Montag bis Freitag nach 19 Uhr, sowie an Feiertagen. Zudem dürfen sie nicht älter als 15 Jahre alt sein.
In München geht man noch einen Schritt weiter. Handelt es sich nachweislich um die eigenen Kinder oder Enkelkinder und diese sind zwischen 6 und 14 Jahre alt, dürfen diese sogar in unbegrenzter Zahl kostenfrei mitfahren.
Es gibt übrigens inzwischen einige Städte, die zusätzlich auch spezielle Sozialtickets anbieten, die beispielsweise von Kindern genutzt werden können. So hat die Stadt Unna das sogenannte Deutschlandticket Schule Sozial eingeführt, mit dem Schüler für 28 Euro im Monat die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, wenn ihre Eltern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Wie kann das Sozialticket beantragt werden?
Das Sozialticket kann auf unterschiedliche Arten beantragt werden. Entweder hilft hierbei das zuständige Bürgeramt weiter oder der Nutzer kann es über eine spezielle App erwerben.
Mittels der App ist eine sehr unkomplizierte Beantragung möglich. Zudem werden nach dem Erhalt des Tickets die Daten im Smartphone, innerhalb des Wallets, gespeichert. Somit ist das Vorzeigen des Tickets bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sehr einfach. Zusätzlich ist es jedoch empfehlenswert, stets den oben genannten Berechtigungsnachweis mitzuführen, sodass dieser bei einer Kontrolle gleich mit vorgezeigt werden kann.
Der Erhalt des Tickets ist jedoch auch auf dem traditionellen Weg, über diverse Automaten der Verkehrsbetriebe, möglich.