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Verspätete oder annullierte Ryanair-Flüge: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Ob man geschäftlich oder privat unterwegs ist – wird ein Flug gestrichen oder kommt es zu einer erheblichen Verspätung, kann das alle anderen Pläne beeinträchtigen. Doch wie bekommen Fluggäste ihr Geld zurück? Dieser Artikel klärt darüber auf, was im Falle von verspäteten oder annullierten Ryanair-Flügen zu tun ist.



Bild: Wenn ein Flug ausfällt, erstattet die Fluggesellschaft die Kosten. Bildquelle: 12019 via pixabay.com

Wann wird man von Ryanair entschädigt?

Die Fluggesellschaft Ryanair bietet schon dann eine Entschädigung, wenn ein Flug verspätet ist. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es auch dann eine Ryanair Rückerstattung gibt, wenn der Flug gänzlich ausfällt.
Allerdings müssen Verbraucher selbst tätig werden. Denn ohne Weiteres werden die Kosten für einen Flug nicht zurückgezahlt. Was braucht man für den Antrag und was sollte man sonst noch beachten? Und wie steht es um die Unterkünfte, die im Fall eine Verspätung oft nötig sind?

So stellt man einen Antrag an Ryanair

Wurde ein Flug gecancelt? Dann haben Fluggäste die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Am besten funktioniert dies online. Wer lieber umbuchen will und auf die Rückerstattung verzichtet, kann über Ryanair im Falle eines annullierten Flugs auch einfach kostenlos umbuchen.
Für einen Antrag bei Ryanair besucht man zunächst die offizielle Webseite. Dann scrollt man zu dem Button „Eine Erstattung beantragen“ und klickt darauf. Anschließend wird man dazu aufgefordert, sich in das myRyanair-Konto einzuloggen.

Nun werden die Schritte erklärt, die man gehen muss, um eine Erstattung zu erwirken. Dazu füllen Fluggäste das Formular auf der Webseite aus. Nachdem es online weggeschickt wurde, verspricht Ryanair eine Abwicklung der Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen.
Doch wohin kommt das Geld? Es wird automatisch auf das Zahlungsmittel zurückgebucht, das der Fluggast bei der Buchung verwendet hat. So einfach erhält man das Geld von der Fluggesellschaft zurück.

Nützliche Fakten – diese AGB sollten Fluggäste kennen

Zugegeben – die AGB lesen sich die wenigsten durch. Doch vor allem dann, wenn es zu Verspätungen kommt oder ein Flug gänzlich ausfällt, sollte man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair kennen.
Unter Artikel 9 der AGB erklärt die Fluggesellschaft, was getan wird, wenn sich Flugpläne ändern und Stornierungen, Verspätungen oder Umleitungen die Folge sind. Die Möglichkeit einer Erstattung gibt es nur für drei explizit aufgeführte Kriterien.

Ein entsprechender Fall tritt dann auf, wenn die Fluggesellschaft eine erhebliche Änderung der geplanten Abflugzeit vornimmt. Wenn diese Änderung für den Fluggast nicht akzeptabel ist und keine Umbuchung auf einen anderen Flug erfolgen kann, ist eine Erstattung möglich.

Des Weiteren kommt Ryanair für alle Kosten auf, welche in Verbindung mit dem gebuchten Flug stehen und für die der Fluggast bezahlt hat. Die AGB klären außerdem darüber auf, in welchen Fällen eine Rückerstattung überhaupt möglich ist: Eine Flugverspätung von mindestens 2 Stunden oder dann, wenn der Flug annulliert wurde.

Diese Rechte haben Fluggäste ganz allgemein

Einige vertrauen nur auf die AGB, wenn es um Verspätungen oder annullierte Flüge geht. Doch Fluggäste sollten sich dessen bewusst sein, dass sie auch ganz besondere Rechte haben. Wer seine Rechte kennt, hat alle Informationen für den Ernstfall zur Hand.
Ganz allgemein haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der gebuchte Flug um drei Stunden oder länger verspätet ist – ganz unabhängig von der Airline. Und wenn ein Flug annulliert wird, haben Fluggäste einen Anspruch. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Crew einen Gast wegen Überbuchung nicht an Bord lassen kann.

Die Grundlage für diese Ansprüche bildet die EU-Grundlage. Die Verordnungen regeln ganz genau, wie im Falle eines annullierten oder verspäteten Flugs zu verfahren ist. Sie besagt außerdem, dass Entschädigungsleistungen zwischen 250 und 600 Euro liegen müssen. Wie hoch die Entschädigung tatsächlich ausfällt, hängt natürlich auch von der Flugdistanz und der Airline ab.

Wie steht es um Kinder beim Flug? Einige Fluggesellschaften drücken sich gern um die Kosten und räumen ein, dass das Kind keinen Sitz belegt habe. Doch wenn Fluggäste auch nur ansatzweise Geld dafür bezahlt haben, dass das Kind mitfliegen kann, steht ihnen auch dafür eine Entschädigung zu.

Was oftmals vergessen wird: Hotel- und Verpflegungskosten, die durch einen verspäteten oder annullierten Flug entstehen. Wenn Fluggäste nicht noch am gleichen Tag zu ihrem Ziel befördert werden können, muss die Fluggesellschaft auch diese Kosten tragen.

Fazit

Ryanair gilt als kooperativ, wenn es um Erstattungen im Falle eines annullierten oder verspäteten Flugs geht. Dennoch sollten Fluggäste immer genau ihre Rechte kennen. So können sie ihre Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften geltend machen.

 

 


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