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Kreuzfahrt stornieren – Was ist zu beachten?

Kreuzfahrten wecken Sehnsüchte nach Abenteuer, Ferne und Meer. Sie sind für begeisterte Anhänger die schönste Zeit des Jahres, auf die sich schon Monate zuvor eine prickelnde Vorfreude einstellt. Doch die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf Kreuzfahrten verheerend aus. Verschärfend kommt hinzu, dass sich mit Omikron eine Variante bereits in ganz Europa durchgesetzt hat, die den Impfschutz wirkungsvoll aushebelt, sodass auch 2G keine zuverlässige Gewähr mehr bietet, dass sich auf den Schiffen Infektionsherde entwickeln, die zum sofortigen Abbruch der Kreuzfahrt führen.

 

Urlauber, die während der vergleichsweise ruhigen Sommermonate eine Kreuzfahrt gebucht haben, sind verständlicherweise unsicher und besorgt, ob die Kreuzfahrt noch stattfinden kann. Viele Gäste möchten die Kreuzfahrt gern stornieren und auf bessere Zeiten hoffen. Doch was ist bei der Stornierung von Kreuzfahrten zu beachten und wie lassen sich unnötige Zusatzkosten vermeiden?

 

Kreuzfahrt gebucht – und nun?

Selbst wenn wir uns, was die Corona-Pandemie angeht, gerade im Auge des Sturms befinden: Zuweilen lassen sich auch unter diesen Bedingungen noch Lösungen finden, die einen Rückzug von der Kreuzfahrt zu vermeiden helfen. Bietet der Veranstalter ein überzeugendes Sicherheitskonzept, können Bedenken möglicherweise zerstreut werden. Jeder Veranstalter weiß um die Sorgen seiner Kunden und informiert diese auf seinen Webseiten über die konkret eingeleiteten Schritte.

 

 


Bildquelle: Romantische Kreuzfahrt * Bildquelle: unsplash.com


Was man als Kreuzfahrt-Urlauber wissen sollte

Infektionslage und Eindämmungsmaßnahmen unterscheiden sich von Land zu Land. Um sich ein genaues Bild von der Lage zu machen, hilft es, die Situation in jedem Land, das während der Kreuzfahrt bereist wird, zu studieren. Dies gilt nicht zuletzt mit Blick auf den Reiseveranstalter, der darauf verweisen kann, dass die Pandemie längst kein „außergewöhnlicher Umstand“ mehr sei, die allein aus sich heraus eine kostenlose Stornierung rechtfertigen würde.

 

Kann man Kreuzfahrten wegen Corona stornieren?

Sicherheit hat in Corona-Zeiten Vorrang vor der Freiheit, das müssen alle in diesen Tagen erleben. Stornierungen von Kreuzfahrten sind natürlich immer möglich. Ob der Reisepreis vollständig zurückerstattet wird, das hängt vom Einzelfall ab und damit von den konkreten Umständen.


Außerdem können sich die Veranstalter in ihrer Stornierungspolitik voneinander unterscheiden. Der Anbieter NCL handhabt die Situation vielleicht anders als MSC Cruises mit ihrer Politik der MSC Rückerstattung. Endgültige Gewissheit kann somit nur ein Blick in die konkreten Bedingungen verschaffen, die beim jeweiligen Reiseleiter einsehbar sind.

 

Kostenlos nur bei außergewöhnlichen Umständen

Grundsätzlich berücksichtigt der Gesetzgeber bei der Stornierung auch die Interessen des Gastgebers und Organisators der Kreuzfahrt. Für ihn sind Stornierungen ein Ärgernis, weil sie die Planung des Unternehmens beeinträchtigen. Generell lässt sich deshalb nur dann der Preis vollständig zurückerstatten, wenn, nach den Worten von Reiserechtler Paul Degott, „außergewöhnliche Umstände während der Reise, am Urlaubsort oder bei der Beförderung dahin zu erwarten sind“.
Da sich die Corona-Lage in jedem Land schnell ändern kann, lassen diese „außergewöhnlichen Umstände“ sich allerdings nicht unbegrenzt prognostizieren, denn aktuelle Krisen können schon nach wenigen Wochen wieder vorbei sein. Nach Ansicht von Experten kann eine Stornierung erst bei einer kritischen Situation im Zeitfenster von vier Wochen bis zum Reiseantritt ohne Zusatzkosten sicher erfolgen. Wer vorher zurücktritt, riskiert teilweise auf seinen Kosten sitzenzubleiben. Alternativ bietet sich eine außergerichtliche Vereinbarung mit dem Reiseleiter an.

 

Bei Routenänderung

Bei der Änderung der Route kommt es auf den Grad der Veränderung an. Kleinere Abweichungen werden in der Regel als Reisemängel verbucht und nur teilweise zurückerstattet. Erst wenn es zu gröberen Abweichungen von der ursprünglich geplanten Route kommt, rechtfertigt dies den Rücktritt von der Kreuzfahrt bei einer vollständigen Erstattung des Preises.

 

Der Reiseveranstalter sagt die Kreuzfahrt ab

Gäste einer Kreuzfahrt haben bei einem Rücktritt von Seiten des Reiseveranstalters das Recht auf eine vollständige Erstattung des Reisepreises innerhalb von vier Wochen. In diesem Fall ist die Rechtslage also eindeutig.

 


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