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Von Turbulenzen zu Traumferien: Was Sie über Ihre Rechte im Flieger wissen sollten

Flugreisen sind alles, nur keine Besonderheit mehr. Ein Großteil dieser Reisen geht mehr oder weniger reibungslos über die Bühne – oder über die Flugbahn –, doch hin und wieder gibt es Ärger. Was ist, wenn der Flieger gar nicht abhebt? Was ist, wenn der Flug verspätet ist? Haben Passagiere Rechte oder müssen sie alles hinnehmen, was kommt? Wir schauen uns das Thema etwas genauer an und erklären, welche Rechte Flugpassagiere in diesen Fällen haben.
 

Bild 1: Wenn sich der Flieger verspätet oder ausfällt, kann das den Urlaub radikal verändern. Doch Achtung: Fluggäste haben hier durchaus Rechte. Bildquelle: @ JESHOOTS.com / Unsplash.com  https://unsplash.com/de/fotos/mSESwdMZr-A

 

Welche Rechte haben Fluggäste?

Grundsätzlich müssen Flugreisende bei Verspätungen und Ausfällen unterscheiden, was die Ursache ist. Fakt ist, sollte Mallorca plötzlich von einem Tornado heimgesucht werden, wird kein Flieger starten. Dasselbe gilt, wenn ein Flughafen unter einen meterdicken Schneeschicht liegt oder ein Vulkan die Asche in den Himmel speit. Hier gilt die Devise der höheren Gewalt, für die schlichtweg kein Beteiligter die Verantwortung übernehmen kann. Ansonsten gilt:
 

• Erstattung – europäische Fluggastrechte regeln die Erstattung des anteiligen Flugpreises oder einer Entschädigungsgebühr. Sollte der Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommen, können Passagiere zwischen 250 und 600 Euro geltend machen.
• Entfernung - die Entschädigung hängt mit der Entfernung zusammen. Bei Flugstrecken von bis zu 1.500 Kilometern gibt es pauschal 250 Euro, bei Strecken von über 3.500 Kilometern 600 Euro.


Bei Ausfällen oder Verspätungen können Flugreisende natürlich auch Hotel- und Transportkosten geltend machen.
Wichtig ist, den Grund des Ausfalls oder der Verspätung in Betracht zu ziehen. Wenn während eines Orkans schlichtweg kein Flieger sicher am Flughafen landen kann, kann auch keiner starten. Solche Verspätungen oder Ausfälle fallen nicht unter das EU-Recht. Anders sieht es beispielsweise aus, wenn ein Flughafen oder die Airline die Abfertigung nicht sicherstellen können und somit Flüge ausfallen.

Wie sollten sich Fluggäste bei Komplikationen verhalten?

Zuerst gilt: Ruhe bewahren und nachdenken. Liegen äußere Umstände vor, hilft auch kein Ärger. In allen anderen Fällen hilft ein kühler Kopf, um die richtigen Schritte zu tätigen:
 

• Beschwichtigungsangebote – sie sollten erst einmal nicht akzeptiert werden – zumindest nicht ohne eine saubere Überprüfung. Sollte die Airline schlichtweg eine Umbuchung auf einen Flug, der zwei Stunden später geht, anbieten, darf natürlich eine Zustimmung erfolgen.

• Notizen – Passagiere sollten ihre Erlebnisse direkt notieren und ein Zeitprotokoll mit ihren Tätigkeiten und Kosten erstellen. Welche Schritte wurden unternommen? Haben sie am Flughafen mit der Airline gesprochen? Welche Lösungen wurden angeboten?

• Fluggastrechte – an den Flughäfen gibt es mittlerweile stets Stellen, an die sich Passagiere bei entsprechenden Problemen wenden können. Die Unternehmen setzen die Fluggastrechte durch und beraten auch in der aktuellen Situation.

• Kosten sammeln – sämtliche Ausgaben, die mit der Verspätung oder dem Flugausfall zusammenhängen, müssen nachgehalten werden. Das geht von der simplen Cola am Flughafen bis hin zur Übernachtung im Hotel. Ohne einen Nachweis ist eine Erstattung kaum möglich.


Fakt ist aber auch, dass Verspätungen von bis zu drei Stunden nicht als solche gelten. Sie sind ärgerlich, doch steht Passagieren keine Entschädigung zu. Gute Airlines und Flughäfen stellen während der Wartezeit wenigstens kostenlose Getränke zur Verfügung. Bei einer Verspätung von über zwei Stunden ist die Airline verpflichtet, Getränke und Verpflegung zur Verfügung zu stellen.

Vorsichtig sollten Passagiere sein, wenn sie auf eigene Faust einen neuen Flug buchen. Die Mehrkosten werden nicht unbedingt anerkannt oder erstattet.
 

Wichtig: Im Zweifel sollten Betroffene immer auf rechtliche Unterstützung durch Fachexperten setzen. Entsprechende Anwälte kennen sich mit der Materie aus und wissen genau, was in welcher Situation wichtig ist. So erhalten Fluggäste am Ende auch das, was ihnen zusteht.

Fazit – besser Hilfe holen

Bei Flugausfällen oder Verspätungen sollten sich Passagiere sicherheitshalber konkrete Hilfe holen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Ganz so einfach ist das Prozedere oft nicht, zumal es etliche Fallstricke gibt. Wer jedoch direkt am Flughafen eine Bestätigung über die Ist-Situation einholt und sich diese quittieren lässt, hat schon im späteren Verlauf gute Chancen. Allerdings muss der Grund für die Problematik berücksichtigt werden: Witterung, Vulkanausbrüche, Terror und Krieg gelten als höhere Gewalt und Flüge dürfen unentschädigt ausfallen, da ein Flug mitunter zu gefährlich wäre.

 


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