Flugentschädigung und das Recht von Fluggästen: Was Passagiere wissen sollten
Flugverspätungen und -ausfälle sind leider immer noch ein häufiges Problem, das viele Passagiere betrifft. Gerade bei längeren Verzögerungen oder Annullierungen eines Fluges sind die betroffenen Fluggäste häufig verunsichert, welche Rechte sie haben und wie sie eine Entschädigung geltend machen können. In der Europäischen Union haben Passagiere aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein starkes rechtliches Fundament, das ihnen bei Flugproblemen Schutz bietet. In diesem Artikel erläutern wir, wie Passagiere Entschädigung fordern können, wie hoch diese ausfällt und welche Rechte ihnen im Falle einer Verspätung oder Annullierung zustehen.

Bild: Flugversätung, was tun? unsplah Erik Odiin
1. Was besagt die EU-Verordnung Nr. 261/2004?
Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 legt die Rechte von Fluggästen im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung fest. Sie gilt für alle Flüge, die in der EU starten oder innerhalb der EU landen, sowie für Flüge von und zu Flughäfen außerhalb der EU, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Diese Verordnung stellt sicher, dass Fluggäste im Falle einer erheblichen Verspätung oder Annullierung nicht nur Anspruch auf Rückerstattung oder Umbuchung haben, sondern auch auf Entschädigung. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen und Kriterien, die für die Gewährung einer Entschädigung erfüllt sein müssen.
2. Wann haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung?
Der Anspruch auf Entschädigung besteht in folgenden Fällen:
• Flugverspätungen: Wenn ein Flug um mehr als 3 Stunden verspätet ist, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder politische Unruhen verursacht wurde.
• Flugannullierungen: Bei einer Annullierung müssen Passagiere entweder auf einen anderen Flug umgebucht oder erstattet werden. Zudem können sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, es sei denn, die Fluggesellschaft kann nachweisen, dass die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
• Nichtbeförderung: Wenn ein Passagier aufgrund von Überbuchungen den Flug nicht antreten kann, hat er ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.
3. Wie hoch kann die Entschädigung sein?
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab. Die folgenden Beträge gelten gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004:
• Flugdistanz bis 1.500 km: Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden oder einer Annullierung können Passagiere eine Entschädigung von 250 Euro erhalten.
• Flugdistanz von 1.500 bis 3.500 km: Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden oder einer Annullierung beträgt die Entschädigung 400 Euro.
• Flüge über 3.500 km: Bei einer Verspätung von mehr als 4 Stunden oder einer Annullierung haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von 600 Euro.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Entschädigung nur dann fällig wird, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich ist. So kann die Airline nicht zur Zahlung verpflichtet werden, wenn außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Streiks oder politische Unruhen für die Flugprobleme verantwortlich sind. Die Entschädigung ist ebenfalls nicht fällig, wenn die Fluggesellschaft den Passagier mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert hat.
4. Wie können Passagiere Entschädigung fordern?
Fluggäste können ihre Entschädigung bei Flugverspätung auf verschiedene Weise beantragen. Der einfachste Weg ist es, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden. Dazu kann man ein Entschädigungsformular auf der Webseite der Airline ausfüllen oder sich an den Kundenservice wenden. In vielen Fällen bieten auch Unternehmen wie AirHelp Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche an. Diese Dienstleister nehmen dem Passagier die Arbeit ab, indem sie den Anspruch prüfen und die Entschädigung in seinem Namen einfordern. Im Gegenzug erhalten sie eine Erfolgsgebühr, die nur fällig wird, wenn die Entschädigung tatsächlich ausgezahlt wird.
Eine weitere Möglichkeit ist es, rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft einzuleiten, falls die Airline den Anspruch ablehnt oder keine Antwort gibt. Viele Passagiere entscheiden sich jedoch zunächst für den einfacheren und weniger aufwändigen Weg über Dienstleister wie AirHelp.
5. Welche Rechte haben Passagiere während der Wartezeit?
Neben der Entschädigung haben Passagiere auch Anspruch auf Unterstützung während der Wartezeit, insbesondere bei längeren Verspätungen oder Annullierungen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die folgenden Leistungen zu erbringen:
• Verpflegung und Getränke: Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden bei Kurzstreckenflügen oder mehr als drei Stunden bei Langstreckenflügen muss die Airline den Passagieren kostenlose Mahlzeiten und Getränke anbieten.
• Telefonate oder E-Mails: Passagiere haben das Recht, kostenlos telefonieren oder E-Mails versenden zu können, um ihre Reisepläne zu ändern.
• Unterkunft: Sollte die Verspätung oder Annullierung dazu führen, dass die Passagiere über Nacht bleiben müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, ein Hotelzimmer sowie den Transfer dorthin bereitzustellen.
• Umbuchung oder Rückerstattung: Wenn der Flug annulliert wurde, haben Passagiere Anspruch auf eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises.
6. Ausnahmen und besondere Umstände
Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen die Fluggesellschaft nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist. Diese umfassen außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Sicherheitsbedenken. Wenn solche Umstände vorliegen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen, obwohl sie weiterhin verpflichtet ist, Unterstützung wie Verpflegung und Unterkunft zu bieten.
7. Fazit
Fluggäste haben im Falle einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung Rechte, die durch die EU-Verordnung Nr. 261/2004 geschützt sind. Entschädigungen können bis zu 600 Euro betragen, je nach Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung. Es ist jedoch wichtig, dass Passagiere ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen und sich gegebenenfalls Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister wie AirHelp holen. Zudem sollten sie sich ihrer weiteren Rechte bewusst sein, wie z.B. der Anspruch auf Verpflegung, Unterkunft und Kommunikation während der Wartezeit. Passagiere sollten sich nicht entmutigen lassen, wenn ihr Flug verspätet ist – die Rechte und Entschädigungen sind klar festgelegt und sollen den Passagieren helfen, ihre Reise trotz unvorhergesehener Probleme so angenehm wie möglich zu gestalten.