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Gilt ein Fahrverbot für Ausländer in Deutschland?

Wer auf Deutschlands Straßen motorisiert unterwegs ist, muss die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten. Bei Vernachlässigungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche nach dem Bußgeldkatalog geahndet wird. Abhängig vom Strafmaß werden auch Punkte in Flensburg fällig oder es droht ein Fahrverbot und die Papiere müssen abgegeben werden. Doch wie verhält es sich, wenn Ausländern ein Fahrverbot in Deutschland erteilt wird?
 

Bild: Ist ein Fahrverbot für Ausländer in Deutschland wirksam?
Quelle: www.pexels.com

Besitzt ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot auch Gültigkeit für Ausländer?

An die gültigen Verkehrsregeln haben sich alle Fahrzeugführer zu halten – unabhängig ihrer Herkunft. Somit gelten Fahrverbote auch für Ausländer. Es spielt keine Rolle, in welchem Land die Fahrerlaubnis abgelegt worden ist. Auch Ausländer müssen somit Bußgeld zahlen und ein ausgesprochenes Fahrverbot antreten, wenn sie sich in Deutschland einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr schuldig gemacht haben.
Besitzt eine Person einen Führerschein aus einem anderen EU-Land, hat aber einen festen Wohnsitz in Deutschland, greift § 25, Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Demnach werden für die Dauer des Fahrverbots nationale wie internationale Führerscheine amtlich verwahrt.

Dies betrifft folgende Dokumente:
 

• Deutscher Führerschein
• Internationaler Führerschein
• Nationaler Führerschein, ausgestellt in einem EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums


Betroffene müssen ihre Papiere bei der entsprechenden Behörde abgeben. Erfolgt die Herausgabe des Führerscheins nicht freiwillig, ist die Behörde zur Beschlagnahmung berechtigt.
 

Hinweis: In diesem Zusammenhang ist ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofes maßgebend (EuGH 23.04.2015 – C-260/13). Demnach sind deutsche Behörden berechtigt, gegen ausländische Fahrer ein Fahrverbot auszusprechen. Dies betrifft auch die Inhaber von Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern.

 

Ein Fahrverbot für Ausländer aus einem Nicht-EU-Land bleibt dann allerdings auf Deutschland beschränkt. Betroffene dürfen für den entsprechenden Zeitraum in Deutschland kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug bedienen. Ob die Papiere eingezogen werden oder das Fahrverbot lediglich im Dokument vermerkt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Fahrerlaubnis dürfen deutsche Behörden Ausländern allerdings nicht entziehen. Dies obliegt den Behörden im Ausstellungsland des Führerscheins.

Wann tritt ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot für Ausländer in Kraft?

Das Fahrverbot wird wirksam, sobald die Bußgeldentscheidung Rechtskraft besitzt. Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, müssen die Papiere abgegeben werden. Bei Vermerken in den Fahrzeugpapieren beginnt die Verbotsfrist mit dem Zeitpunkt der Eintragung des Fahrverbots in einen ausländischen Führerschein.

Gilt ein Fahrverbot aus Deutschland auch für Ausländer, die im Ausland leben?

Bei Ausländern, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland, sondern im Ausland haben, tritt § 25, Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft. Das Fahrverbot muss dementsprechend im ausländischen Führerschein vermerkt werden. Zu diesem Zweck ist auch die Beschlagnahmung der Papiere gestattet.

 

Das Fahrverbot wird folglich auch für Ausländer, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, erwirkt. Der Führerschein ist nicht abzugeben, sondern persönlich oder auf dem Postweg bei der zuständigen Behörde einzureichen.

 

Hinweis: Die Kennzeichnung erfolgt mittels eines Aufklebers, dem zu entnehmen ist, wie lange das Fahrverbot gilt.

 

Betroffene können ihre Papiere für den entsprechenden Zeitraum auch amtlich verwahren lassen. Dies ist allerdings eine freiwillige Entscheidung.

Fahrverbot im Ausland – Tipps für Touristen

Knöllchen fürs Falschparken oder geblitzt werden sind eher unliebsame Mitbringsel aus dem Urlaub. Rasern und Verkehrsrowdys spielten bislang das EU-Verkehrsrecht in die Karten. Wer zum Beispiel in Dänemark betrunken Auto fährt und seinen Führerschein loswird, darf in Spanien, Italien oder Frankreich weiterfahren. Dies soll sich jedoch bald ändern. Anfang Dezember 2024 hat die Mehrheit der EU-Verkehrsminister in Brüssel für ein Gesetz gestimmt, welches Fahrverbote oder Führerscheinentzug auf alle übrigen EU-Länder ausweiten soll. Im nächsten Schritt soll mit dem EU-Parlament über das endgültige Gesetz verhandelt werden.
 

Vor der Fahrt ins Ausland sollten Sie sich schlaumachen, welche Besonderheiten im Reiseland gelten. Wichtig ist, die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Ausland zu kennen und sich natürlich daranzuhalten. Die Bußgelder für Raser sind im Ausland zum Teil empfindlich hoch.

Wenn Sie in Frankreich über 50 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs sind, zahlen Sie 1.500 Euro Strafe. In Großbritannien werden Ihnen dafür knapp 3.000 Euro abverlangt und in Österreich schlägt die Bürokratie mit bis zu 7.500 Euro Bußgeld noch härter zu.
 

Gut zu wissen: Seit 1. März 2024 ist es in Österreich rechtens, wenn die Fahrzeuge von Rasern beschlagnahmt und versteigert werden. Dies betrifft Verkehrssünder, die innerhalb geschlossener Ortschaften über 80 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sind und die Richtgeschwindigkeit außerhalb des Ortsgebietes um 90 Kilometer pro Stunde überschritten haben.
 

In den meisten EU-Ländern gilt die 0,5-Promille-Grenze. In Polen, Norwegen oder Schweden liegt sie mit 0,2 Promille allerdings deutlich niedriger. Weiterhin müssen Sie im Ausland auf Sonderregelungen achten. Dies betrifft beispielsweise Umwelt-Tempolimits oder Umwelt-Zonen. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen in Österreich zum Beispiel auf mit „IG-L“ gekennzeichneten Abschnitten nur mit maximal 100 Kilometern pro Stunde unterwegs sein. Ältere Dieselfahrzeuge dürfen einige europäische Großstädte, wie Madrid, Antwerpen oder Paris nicht passieren.

Wenn Sie einen ausländischen Bußgeldbescheid erhalten, vergewissern Sie sich zunächst, dass Sie nicht Betrügern aufgesessen sind. Handelt es sich um einen rechtmäßigen Bescheid, zahlen Sie am besten umgehend. Ausländische Bescheide aus EU-Ländern und der Schweiz dürfen ab einer Höhe von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. In Österreich ist die Vollstreckung bereits für Bußgeldbescheide ab 25 Euro rechtskräftig.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-260/13

 

 


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