Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Folgen
Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, da er noch nie im Besitz eines Führerscheins war oder ihm der Führerschein entzogen wurde, begeht eine Straftat. Das ist nicht einfach nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt und erwischt wird, riskiert eine empfindliche Strafe. Nun kann es passieren, dass der Führerschein einfach vergessen wurde, auch wenn der Kraftfahrer im Besitz des Führerscheins ist. In diesem Fall handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Bild: Fahren ohne Führerschein ist gefährlich * www.pexels.com
Unterschied zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein
Im täglichen Sprachgebrauch werden Führerschein und Fahrerlaubnis häufig in einem Atemzug genannt. Gemeint ist damit, dass der Inhaber berechtigt ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Allerdings wird zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis unterschieden. Das ist auch der Fall, wenn es um Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein geht.
Die Fahrerlaubnis ist die allgemeine Berechtigung, um aktiv ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
• bestandener Sehtest
• absolvierter Erste-Hilfe-Kurs
• Besuch einer Fahrschule
• bestandene Prüfungen in der Fahrschule
Der Führerschein ist das Dokument, auf dem vermerkt ist, welche Kraftfahrzeuge der Inhaber führen darf. Auf dem Führerscheindokument sind zusätzlich spezifische Beschränkungen und Auflagen vermerkt, beispielsweise das Fahren mit Brille.
Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, hat entweder nie einen Führerschein besessen oder der Führerschein wurde ihm entzogen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die entsprechend geahndet wird.
Beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich hingegen nur um eine Ordnungswidrigkeit. Der Führerschein als Dokument ist vorhanden, doch hat sein Inhaber vergessen, ihn mitzuführen. Er ist dazu berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Führerschein wurde ihm nicht entzogen.
Wie wird das Fahren ohne Führerschein geahndet?
Wer ohne Führerschein fährt, begeht keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld von 10 Euro vor. Bei einer Polizeikontrolle wird das Verwarngeld in der Regel gleich vor Ort in bar bezahlt.
Wer mehrmals ohne Führerschein unterwegs ist und wiederholt erwischt wird, gilt nicht als Wiederholungstäter und muss keine höhere Strafe befürchten. Auch im Wiederholungsfall liegt das Verwarngeld bei 10 Euro.
Es ist möglich, dass ein Führerscheininhaber ohne Führerschein fährt, da er seinen Führerschein verloren hat. Wer den Verlust seines Führerscheins bemerkt, muss umgehend bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein beantragen. Das ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Um während der Wartezeit am Straßenverkehr teilnehmen zu können, wird gegen eine Gebühr ein vorläufiger Nachweis über die Fahrerlaubnis ausgestellt. Dieser Nachweis ist zusammen mit dem Personalausweis innerhalb Deutschlands gültig.
Wird der verloren geglaubte Führerschein wiedergefunden, muss der Inhaber die zuständige Fahrerlaubnisbehörde benachrichtigen.
Strafen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis spielt es keine Rolle, ob
• noch nie ein Führerschein erworben wurde
• ein Fahrverbot für einen, zwei oder drei Monate verhängt wurde
• ein Fahrerlaubnisentzug erfolgt ist
Auf das Strafmaß hat das keinen Einfluss. Bei einem Fahrerlaubnisentzug wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. Ein Führerschein muss bei einem Fahrerlaubnisentzug neu beantragt werden. Häufig ist auch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich.
Das Strafmaß beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, muss mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Eine solche Strafe gilt übrigens auch für den Halter eines Kraftfahrzeugs oder einen Führerscheininhaber, der zulässt oder anordnet, dass jemand ohne Fahrerlaubnis fährt.
Wer fahrlässig handelt oder vorsätzlich trotz Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt, muss mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen rechnen.
Eine Geldstrafe wird zumeist nur verhängt, wenn der Betroffene zum ersten Mal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wird. Schon eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt als Vorstrafe.
Wiederholungstäter, die häufiger beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werden, müssen mit einer Bewährungs- oder Freiheitsstrafe rechnen. Das Gericht kann zusätzlich Punkte in Flensburg, eine Sperrfrist oder eine MPU festlegen.
Schlimmstenfalls kann sogar das Kraftfahrzeug eingezogen werden. Das ist laut Paragraf 21 Absatz 3 StVG in den folgenden Fällen möglich:
• wenn das Fahrzeug trotz Führerscheinentzugs oder Sperre geführt wurde
• wenn der Halter des Fahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder gegen den eine Sperrfrist verhängt wurde
• wenn der Fahrer in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde
Der Einzug des Kraftfahrzeugs ist nicht zwangsläufig notwendig. Richter entscheiden im Einzelfall abhängig von der Situation, ob das Fahrzeug eingezogen wird.
Tipp: Ein Fahrverbot gilt nur für wenige Monate. Wer zum ersten Mal mit einem Fahrverbot belegt wird, kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums entscheiden, wann er seinen Führerschein abgibt. Fährt er in der Zeit, für die das Fahrverbot gilt, riskiert er eine empfindliche Strafe.
Fahrverbot betrifft alle Fahrzeuge
Wurde der Führerschein entzogen, betrifft das Fahrverbot in der Regel alle Fahrzeuge. Wem ein Fahrverbot für das Auto auferlegt wurde oder wem der Führerschein entzogen wurde, darf auch kein Motorrad oder anderes Fahrzeug führen. Wer trotz Führerschein mit einem Motorrad oder Leichtkraftrad unterwegs ist, riskiert ebenfalls eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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