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Drohnen auf Sylt: Welche Regelungen gelten auf der Urlaubsinsel?

Die Nordseeinsel Sylt zieht mit ihrer abwechslungsreichen Natur, dem offenen Meer und den weitläufigen Stränden in jedem Jahr viele Besucher an. Nicht nur im Sommer ist Sylt ein beliebtes Reiseziel. Für viele Hobbyfotografen und Naturfreunde ist es daher naheliegend, eine Drohne für Fotoaufnahmen zu verwenden. Drohnen sind auf Sylt jedoch nicht erlaubt, denn die Insel gehört zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Um die Natur zu schützen und auch noch für die kommenden Generationen zu erhalten, gilt ein striktes Drohnenverbot. Wer eine Drohne benutzt, muss mit empfindlichen Geldstrafen nutzen.

 


Bild: Drohne für Fotoaufnahmen im Einsatz
Quelle: www.pexels.com

Drohnenverbot auf Sylt

Auf Sylt gilt ein generelles Flugverbot für Drohnen. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden, wie groß sie sind und welches Gewicht sie haben. Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) regelt in Paragraf 21h den Einsatz von Drohnen über Nationalparks und Naturschutzgebieten. Liegt keine spezielle Genehmigung vor und werden die Fluggeräte für Sport oder Freizeitgestaltung genutzt, gilt ein Verbot. Auch dann, wenn der Überflug nicht unumgänglich erforderlich ist, wenn er sich also vermeiden lässt, ist die Nutzung von Drohnen verboten.

 

Ein Aspekt, warum Drohnen auf Sylt verboten sind, ist die Nähe zum Flughafen. Daher sind generell viele Verbotszonen auf der Insel vorhanden. Eine eindeutige Regelung gilt jedoch, da sich Sylt im Nationalpark befindet. Die Nationalparkversammlung verbietet den Einsatz, da die Tierwelt der Insel empfindlich gestört werden kann. Vögel reagieren auf die surrenden Flugobjekte mit Stress, Verteidigungs- und Fluchtverhalten. Wichtige Brutplätze von Vögeln können zerstört werden. Diese Gefahr besteht insbesondere bei gutem Wetter, wenn die Fluggeräte über Watt, Rastplätze von Vögeln und Strände fliegen.

Keine Aufnahmen mit Drohnen auf Sylt

Es gibt zwar Fotoaufnahmen von Sylt, die mit Drohnen erstellt wurden, doch handelt es sich dabei um Aufnahmen von Firmen. Diese Firmen haben eine Genehmigung beantragt. Solche Firmen bieten Drohnenaufnahmen für bestimmte Zwecke an und verfügen über alle erforderlichen Genehmigungen. Die Firmen können beispielsweise Drohnen für Aufnahmen von Gebäuden nutzen, um Schäden zu erkennen, aber auch Fotos für kommerzielle Zwecke aufnehmen. Die Firmen sind zertifiziert. Nur speziell ausgebildete Piloten dürfen diese Drohnen kontrolliert fliegen.

 

Anders sieht es bei Privatpersonen aus. Grundsätzlich wird für Aufnahmen mit Drohnen im Bereich der nordfriesischen Inseln, zu denen Sylt gehört, eine Einzel-Aufstiegsgenehmigung benötigt. Eine allgemeine Erlaubnis reicht dafür nicht aus.

 

Wer eine Drohne für Film- und Fernsehaufnahmen verwenden möchte, benötigt zusätzlich zur Einzel-Aufstiegsgenehmigung eine Sondernutzungsgenehmigung der Gemeinde Sylt.

Nutzung von DJI-Drohnen auf Sylt

Bei DJI-Drohnen handelt es sich um spezielle Kameradrohnen, die mit der DJI-Technologie arbeiten und hochwertige Aufnahmen ermöglichen. Sie werden in der Regel von Profis genutzt. In der Regel senden solche Drohnen Daten an die zuständige Luftfahrtbehörde. Die Behörde wird benachrichtigt, sobald die Drohne abhebt. An die Behörde werden die genauen Koordinaten des Starts gemeldet.

 

Zur Regulierung der Nutzung gemäß den Vorschriften integriert DJI die geografischen Zonendaten von Luftfahrtbehörden. Solche DJI-Drohnen dürfen auf Sylt grundsätzlich nicht geflogen werden.

 

Die Datenübertragung kann mit einer DJI-Drohne jedoch vermieden werden. Die Internetverbindung und die Übermittlung von Flugdaten werden mit dem lokalen Datenmodus dieser Drohnen verhindert. Dennoch ist die Nutzung solcher Drohnen über dem Nationalpark grundsätzlich verboten. Auch bei der Nutzung von DJI-Drohnen drohen empfindliche Bußgelder und mitunter auch Freiheitsstrafen.

Ausnahmegenehmigungen nur in Einzelfällen möglich

 

Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Drohnen sind schwer zu bekommen und werden nur in Einzelfällen erteilt. Solche Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig. Nur aus wichtigen Gründen wird eine Genehmigung für Aufnahmen vergeben.
Eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung kann beim schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) beantragt werden. Der LBV-SH stimmt mit der Nationalparkverwaltung ab, ob eine Genehmigung erteilt werden kann. Grundsätzlich können keine Genehmigungen für Flüge über sensible Gebiete erteilt werden. Das betrifft:
 

• Schutzzone 1
• Mausergebiete von Meeresenten
• Nistgebiete von bestimmten Seevögeln
• Seehundliegeplätze


In der Regel können nur Firmen eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die Drohnen für Film- und Fernsehaufnahmen nutzen möchten. Neben der Genehmigung vom LBV-SH ist eine Sondernutzungsgenehmigung der Gemeinde Sylt für Aufnahmen innerorts erforderlich.

Sanktionen beim Verstoß gegen die Vorschriften für Drohnen

Wer die Vorschriften missachtet und trotz Verbot auf Sylt eine Drohne verwendet, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Neben Bußgeldern können sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen bei einer Missachtung der Durchführungsverordnung 2019/947 oder der Regeln im Luftverkehrsgesetz bzw. der Luftverkehrsordnung.

 

Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren können verhängt werden, wenn es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gemäß Paragraf 315 Strafgesetzbuch (StGB) handelt. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr liegt vor, wenn die Drohne in der Nähe des Flughafens betrieben wird.

 

Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht, wenn mit einer Drohne unerlaubte Aufnahmen erstellt werden oder unerlaubtes Bildmaterial von Personen verbreitet wird. Hier greifen die Paragrafen ab 201a des Strafgesetzbuches.
Wer eine Drohne besitzt und nach Sylt reisen möchte, sollte sich zuvor gründlich über die Vorschriften und die erforderlichen Genehmigungen informieren. Wer das Fluggerät nicht aufsteigen lässt, ist auf der sicheren Seite.

 


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