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Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten – Wie müssen Sie nun vorgehen?

Sind Sie zu schnell gefahren und wurden Sie geblitzt, wird Ihnen ein Bußgeldbescheid per Post zugestellt. Nun kann es passieren, dass Sie in den Urlaub fahren, vom Alltag entspannen und gar nicht mehr daran denken, dass Sie vor Ihrem Urlaub geblitzt worden sind. Das böse Erwachen kommt, wenn Sie nach Hause kommen und die Post sichten. In Ihrer Post befindet sich ein Bußgeldbescheid. Jetzt erinnern Sie sich wieder an die Situation. Schlimmstenfalls drohen Ihnen sogar Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Das ist auch dann möglich, wenn Sie ihn im Urlaub erhalten haben.



Bild: Bußgeldbescheid im Urlaub * www.depositphotos.com/de
Quelle: https://depositphotos.com/de/photos/bu%C3%9Fgeld.html?filter=all&qview=619038328

 

Fristen bei einem Bußgeldbescheid

Die Behörde hat drei Monate Zeit, Ihnen den Bußgeldbescheid zuzustellen. Sie erkennen einen Bußgeldbescheid am gelben Umschlag. Die Zustellung erfolgt mit einer Zustellungsurkunde. Der Brief muss nicht persönlich übergeben werden. Der Postzusteller kann ihn auch in den Briefkasten werfen und die Zustellungsurkunde ausfertigen.

 

Die Einspruchsfrist beträgt bei einem Bußgeldbescheid immer 14 Tage. Sie beginnt nach der Zustellung in den Briefkasten. Wer den Bußgeldbescheid annehmen möchte, sollte vor allem darauf achten, dass das erhobene Bußgeld fristgerecht bezahlt wird. Auch hier gilt die Frist von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser muss mit weiteren Kosten in Form von Mahngebühren oder anderen Sanktionen gerecht werden. Dadurch steigt der finanzielle Gesamtaufwand natürlich signifikant an.

 

Bei der Bezahlung des Bußgeldbescheids muss immer das Aktenzeichen angegeben werden. Hier ist es wichtig, darauf zu achten, dass bei der Eingabe kein Fehler unterläuft, sodass der Zahlungseingang im Anschluss auch richtig zugeordnet werden kann.

Was Sie tun können, wenn die Frist während des Urlaubs abgelaufen ist

Haben Sie während Ihres Urlaubs einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie schnell reagieren. Auf dem Umschlag des Bußgeldbescheids ist das Datum der Zustellung vermerkt. Sie sehen also anhand des Datums, ob die Zeit, um Einspruch einzulegen, bereits abgelaufen ist. Der Bußgeldbescheid muss nicht rechtskräftig werden, wenn Sie ihn im Urlaub erhalten haben und die Frist schon verstrichen ist. Sie sollten jetzt schnell reagieren.

 

Prüfen Sie, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Er ist fehlerhaft, wenn wichtige Angaben fehlen, Angaben falsch sind oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kein Blitzerfoto enthalten ist. Fehlerhaft kann der Bußgeldbescheid im Urlaub auch sein, wenn die aufgeführten Messergebnisse falsch sind, da der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht war.

 

Sie haben ab dem Tag der Rückkehr aus Ihrem Urlaub eine Woche Zeit, bei der Behörde einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zustellen.
Anderenfalls können Sie den Bußgeldbescheid akzeptieren und möglichst schnell das Bußgeld unter Angabe des Aktenzeichens zu bezahlen. So vermeiden Sie eine Mahnung, die mit Mahngebühren verbunden ist.

Was passiert nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

Wurde seitens der zuständigen Behörde die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand genehmigt, beginnt die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid von vorn. Das heißt: Die betroffenen Autofahrer haben genau 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Eine nochmalige Wiedereinsetzung ist dann übrigens nicht möglich. Die Frist sollte dieses Mal also unbedingt eingehalten werden.

 

Wichtig ist, dass der Einspruch immer schriftlich eingeht. Wer einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, muss diesen auch erst einmal nicht zahlen. Durch den Einspruch wird die Rechtskräftigkeit außer Kraft gesetzt. Dies gilt übrigens nicht nur für das Bußgeld, sondern für ein eventuell mit dem Bescheid ausgesprochenes Fahrverbot.

 

Generell muss erst dann für einen Bußgeldbescheid gezahlt werden, wenn der Einspruch erfolglos blieb. Der Einspruch muss auch nicht besonders aufwendig formuliert sein. Hier reicht ein einzelner Satz aus, mit dem eben darauf verwiesen wird, dass man Einspruch gegen den Bescheid einlegt. Wichtig ist, dass hier das Aktenzeichen genannt wird, sodass eine genaue Zuordnung möglich ist. Damit sich Bußgeldempfänger auch sicher sein können, dass ihr Einspruch pünktlich eingegangen ist, sollten sie diesen unbedingt als Einschreiben mit Rückschein auf den Weg bringen.
Für den ersten Einspruch muss übrigens noch keine Begründung erfolgen. Diese sollte dann nachgereicht werden, wenn die Aufzeichnungen, die die Bußgeldstelle besitzt, auch dem Empfänger des Bußgeldes vorliegen und diese umfassend ausgewertet wurden. Hier sollte unter Umständen die Zusammenarbeit mit einem Anwalt erfolgen. Übrigens kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid so lange zurückgezogen werden, bis der Gerichtstermin stattfindet. In diesem Fall muss dann aber auch das Bußgeld unverzüglich gezahlt werden.

 

Tipp: Lassen Sie den Bußgeldbescheid von einem Rechtsanwalt prüfen, ob er rechtskräftig oder fehlerhaft ist. Das können Sie bereits erledigen, wenn Sie den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Der Rechtsanwalt hilft Ihnen auch, Einspruch einzulegen, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.

 


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