Aufhebungsvertrag vs. Kündigung
Ein Arbeitsverhältnis kann mittels unterschiedlicher Vorgehensweisen aufgekündigt werden. Neben einer regulären Kündigung gibt es heutzutage immer öfter auch den Aufhebungsvertrag. Beide Varianten besitzen ihre eigenen Vor- und Nachteile, worüber sich vor allem Arbeitnehmer im Vorfeld gut informieren sollten. Nachfolgend werden beide Optionen näher erläutert und sollen einen besseren Einblick in die Thematik ermöglichen.

Bild: Aufhebungsvertrag oder Kündigung? * pexels.com
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Der auch als Auflösungsvertrag bezeichnete Aufhebungsvertrag wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und -nehmer geschlossen und beinhaltet die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses.
Die Kündigung dagegen kann auch einseitig vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen werden, ohne dass der jeweils andere damit einverstanden ist. Wirksam ist sie allerdings nur dann, wenn sie gegen keinerlei gesetzliche Regelung verstößt, die im Kündigungsschutzgesetz (KschG) verankert ist. Nachdem eine Kündigung ausgesprochen wurde, folgt der Einhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist.
Diese ist wiederum ein Faktor, der beim Aufhebungsvertrag anders gehandhabt wird als bei einer Kündigung. Denn bei diesem hat der Arbeitnehmer umgehend nach Unterzeichnung des Vertrags das Recht, das Unternehmen zu verlassen. Für gewöhnlich stimmen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch miteinander ab und halten eine gewisse Frist ein, um das Arbeitsverhältnis sauber abzuschließen.
Ist eine Kündigung besser als ein Aufhebungsvertrag?
Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten, denn beides birgt sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber gewisse Vor- und Nachteile. In manchen Situationen kann die Verwendung eines Aufhebungsvertrags sinnvoller sein, während in anderen besser die Kündigung zum Zug kommt.
Für den Arbeitgeber besitzt der Aufhebungsvertrag den Vorteil, dass er weder eine Kündigungsfrist einhalten muss, noch zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet ist. Gleichzeitig muss er keine gerichtlichen Folgen fürchten, die der Arbeitnehmer aufgrund einer Unrechtmäßigkeit einleiten könnte. Aufgrund der genannten Vorteile wird der Aufhebungsvertrag vor allem von Arbeitgebern vorgeschlagen.
Für den Arbeitnehmer hingegen hat der Aufhebungsvertrag augenscheinlich vor allem Nachteile. Denn da er sich mit der Aufgabe seines Arbeitsplatzes einverstanden erklärt, muss er seitens der Arbeitsagentur mit möglichen Sanktionen rechnen. Riskiert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, verhängt dieses nämlich für gewöhnlich eine dreimonatige Sperrfrist. Umso wichtiger ist es, mit dem Arbeitgeber für solche Fälle eine mögliche Abfindung zu diskutieren, um derartigen Risiken vorzubeugen.
Wegen der genannten Gründe sollten vor allem Arbeitnehmer gut überlegen, ob sie auf einen Aufhebungsvertrag eingehen oder eher eine Kündigung in Betracht ziehen.
Wann kann ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung Vorteile für Arbeitnehmer haben?
Aufhebungsverträge besitzen für den Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen jedoch nicht nur Nachteile. So gibt es bestimmte Situationen, in denen ihnen die Eigenschaften von diesem sogar zu einem Vorteil werden können.
Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses. Infolge einer Kündigung ist vom Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist einzuhalten, die oftmals mehrere Wochen oder sogar Monate dauert. Oftmals erkundigen sich neue mögliche Arbeitgeber bereits während eines Vorstellungsgesprächs danach, wann ein Bewerber das in Aussicht gestellte Arbeitsverhältnis antreten kann. Fällt ihm die Wartezeit zu lange aus, kann dies unter Umständen bedeuten, dass er sich für einen anderen Bewerber entscheidet.
In einer solchen Situation ist der Aufhebungsvertrag die richtige Wahl für den Arbeitnehmer. Denn dieser ermöglicht ihm, auch ohne die Einhaltung der Kündigungsfrist das Unternehmen zu verlassen und seine neue Anstellung früher anzutreten.
Grundsätzlich ist ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer immer dann von Vorteil, wenn er ein gewisses Mitbestimmungsrecht über seine Gestaltung besitzt. Aufhebungsverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollten stets transparent sein und gemeinsam verhandelt werden.
Aus der gemeinsamen Gestaltung entstehen die folgenden Vorteile:
• Sämtliche Vertragsbedingungen können so verhandelt werden, dass keinerlei Sperrfrist oder Sanktionen seitens der Arbeitsagentur zu erwarten sind.
• Arbeitgeber und -nehmer stimmen sich gemeinsam über den Zeitraum der Kündigungsfrist ab.
• Der Grund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbleibt zwischen Arbeitnehmer und -geber.
• Sind restliche Urlaubstage vorhanden, wird im Aufhebungsvertrag geregelt, wie mit diesen zu verfahren ist.
• Der Arbeitnehmer hat die Gelegenheit, eine höhere Abfindung zu erhalten.
• Er kann außerdem ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber fordern, um nach einer neuen Arbeitsgelegenheit zu suchen. Zugleich hat er das Recht, seinen positiven Einfluss auf die Erstellung des Abschlusszeugnisses geltend zu machen.
Da der Aufhebungsvertrag einvernehmlich zwischen beiden Parteien zustande kommt, werden potenzielle Konflikte umgehend ausgeschlossen, was sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vorteilhaft ist.
Die Gründe zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses sind sehr individuell, weswegen es umso wichtiger ist, sich als Arbeitnehmer vor der Unterzeichnung genau mit den einzelnen Elementen des Aufhebungsvertrags zu beschäftigen. Idealerweise wird zusätzlich ein Anwalt in Anspruch genommen, dessen Fachgebiet im Bereich Arbeitsrecht liegt. Er kann außerdem hilfreiche Tipps geben, wie eine höhere Abfindung verhandelt werden und ob der Arbeitnehmer noch mehr Vorteile aus dem Vorhaben ziehen kann.
Ist eine Abfindung eigentlich immer Bestandteil eines Aufhebungsvertrags?
Oftmals verwenden Arbeitgeber die Abfindung als Anreiz, um einen Arbeitnehmer zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags zu bewegen und somit etwaige Probleme zu vermeiden.
Gut zu wissen: Gesetzlich gesehen ist der Arbeitgeber jedoch nicht dazu verpflichtet, eine Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen. Umso wichtiger ist es, die Bedingungen des Aufhebungsvertrags vor einer Unterzeichnung eingehend zu prüfen.