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Haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub bei Scheidung?

Eine Scheidung ist immer mit einem gerichtlichen Termin verbunden. Dieser setzt die Anwesenheit der Eheleute voraus. Nur unter diesen Umständen ist zu dem vereinbarten Termin auch eine Scheidung möglich. Doch was ist, wenn ich an diesem Tag arbeiten muss? Besteht trotzdem die Möglichkeit der Scheidung oder habe ich sogar Urlaubsanspruch? Diese und weitere Fragen schwirren vielen Betroffenen durch den Kopf.

 


Bild: Urlaubsanspruch bei Scheidung?
Quelle: www.pexels.com

Sonderurlaub wegen Anwesenheitspflicht?

Bei einer Scheidung gibt es immer eine Anwesenheitspflicht. Das heißt also, dass im Zweifelsfall von den betroffenen Eheleuten Urlaub genutzt werden muss, um dem Termin vor Ort nachkommen zu können. Ein bezahlter Sonderurlaub ist hier generell nur unter gewissen Voraussetzungen möglich, denn der Gesetzgeber sieht diesen nicht zwingend dafür vor. Ein bezahlter Sonderurlaub kann demnach immer nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dieser gesetzlich festgeschrieben wurde oder wenn es konkrete Abweichungen dazu im eigenen Arbeitsvertrag gibt. Weiterhin können Regelungen zum Sonderurlaub sowohl in der Betriebsvereinbarung als auch im Tarifvertrag hinterlegt worden sein.

Anspruch auf bezahlte Freistellung?

Auch wenn sich sowohl vonseiten des Gesetzgebers als auch im Arbeits- und Tarifvertrag keine konkreten Regelungen zum möglichen Sonderurlaub bei Scheidungen finden, heißt das nicht, dass der Anspruch nicht vorhanden ist. Es gibt hier eine Besonderheit, denn es besteht immer eine persönliche Anwesenheitspflicht. Arbeitnehmer können daher von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er sie freistellt. Auch bei einer Freistellung muss generell eine Lohnfortzahlung erfolgen. In diesem Fall sollten sich Arbeitnehmer darauf berufen, dass Sie den Tag Sonderurlaub für einen Gerichtstermin in eigener Sache brauchen. Auch wenn hier durchaus ein Anspruch besteht, sollten Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber freundlich und offen bleiben.

Wie viele Tage Sonderurlaub sind im Scheidungsfall möglich?

Der Sonderurlaub sollte den gesamten Zeitrahmen des gerichtlichen Termins umfassen. Es ist daher wichtig, dass neben dem reinen Termin bei Gericht generell auch die An- und Abreise berücksichtigt werden. Befindet sich das Gericht, vor dem verhandelt wird, weiter weg, kann der Sonderurlaub auch mehrtägig sein. In diesem Fall wird die Übernachtungsdauer mit berücksichtigt.

Wichtige Aspekte & Tipps bei der Handhabung

Der Sonderurlaub im Falle einer Scheidung beruht immer auf einer individuellen Entscheidung des Arbeitgebers und schließt dabei die für den Arbeitnehmer relevanten Vorgaben ein. Um für den Scheidungstermin Sonderurlaub zu erhalten, sollten Arbeitnehmer rechtzeitig bei dem Arbeitgeber einen Antrag auf Sonderurlaub stellen. Nur so kann dieser auch tatsächlich sicherstellen, dass dieser auch aus organisatorischen Gründen möglich ist. Je länger das Zeitfenster ist, desto häufiger zeigen sich die Arbeitgeber flexibel und gleichen den Ausfall des Arbeitnehmers dann einfach mit anderen Mitarbeitern oder dem individuellen Engagement aus. Weiterhin sollte auf einen offenen Austausch mit dem Arbeitgeber vertraut werden. Viele Unternehmen zeigen sich arbeitnehmerfreundlich und gewähren hier den Sonderurlaub, wünschen sich im Gegensatz aber einen Einsatz der betroffenen Arbeitnehmer zum Beispiel an den Wochenenden.

Wann ist ein Sonderurlaub überhaupt möglich?

Der Sonderurlaub steht als Option immer dann zur Verfügung, wenn es relevante Gründe gibt. Dies ist zum Beispiel bei einer Eheschließung der Fall. Auch hier können Paare Sonderurlaub bei den Arbeitgebern erhalten. Außerordentliche Vorkommnisse, die einen Sonderurlaub rechtfertigen, sind zudem ein Todesfall, eine Beerdigung, aber auch eine Geburt. Weiterhin berechtigt die Goldene Hochzeit der Eltern oder die Kommunion der Kinder zu einem Tag Sonderurlaub. Gleiches gilt übrigens für schwerwiegende Erkrankungen, die bei nahen Angehörigen wie den eigenen Kindern, Eltern oder eben auch dem Ehepartner aufgetreten sind. Anspruch auf Sonderurlaub haben außerdem alle Arbeitnehmer, die politischen, religiösen oder öffentlichen Pflichten nachgehen müssen. Auch hier gilt aber immer, dass sie sich rechtzeitig um den Sonderurlaub bemühen sollten.

Genehmigter Sonderurlaub: Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Doch welche besonderen Rechte haben Arbeitnehmer eigentlich, wenn der Arbeitgeber dem Sonderurlaub zustimmt? Die Regelungen hierzu sind recht übersichtlich. Gewährt ein Arbeitgeber einen Tag Sonderurlaub, muss er eine Lohnfortzahlung leisten. Einbußen beim Gehalt sind nicht rechtens. Ebenso muss die damit einhergehende Arbeitszeit nicht nachgeholt werden.

Keine Lösung mit dem Arbeitgeber?

Generell können Arbeitnehmer im Scheidungsfall den Tag Sonderurlaub einfordern und bei Bedarf auch einklagen. Diese Lösung zahlt sich aber weder für die Arbeitgeber noch für die Arbeitnehmer aus. Arbeitnehmer können beim Antrag von Sonderurlaub immer auf die Gesetzesregelungen im BGB § 616 verweisen. Wer sich lieber eine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung wünscht, kann zunächst im Tarifvertrag nachlesen, unter welchen Voraussetzungen ein Sonderurlaub möglich ist. Die meisten Tarif- und Branchenverträge definieren die Anforderungen hier sehr klar. Im Gespräch mit dem Arbeitgeber kann es sich zudem auszahlen, die Ladung vom Gericht tatsächlich auch vorzulegen, sodass an dem Termin keine Zweifel aufkommen.

 

Hilft all das nicht, dürfen Arbeitnehmer natürlich jederzeit Rücksprache mit einem Rechtsanwalt leisten und sich hier unverbindlich beraten lassen. Eine Terminverlegung ist übrigens in den meisten Fällen nicht möglich. Die Familiengerichte stimmen dieser aber nur selten zu. Mögliche Gründe für eine Terminverlegung können eine Erkrankung oder auch ein Urlaub sein. Bei letzterem ist es aber wichtig, dass dieser schon lange vor Bekanntwerden des Termins geplant und gebucht wurde. Bei fehlendem Sonderurlaub oder Teilzeitbeschäftigungen besteht diese Option jedoch nicht.

 


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